Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
(Stand: 1.7.2018)
Angebote:

Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Technische Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen usw. sind – soweit nicht ausdrücklich bestätigt – nicht bindend.

Sonderanfertigungen:

Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vor. Besonders hergestellte oder auftragsbezogene Waren (keine Lagerware) werden nicht zurückgenommen. Ein Rücktritt vom Auftrag ist nicht möglich. Mündliche Angaben über die Ausführung, Abmessung und dergleichen bei Sonderanfertigungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Preise:

Die von uns genannten Beträge sind freibleibend und, wenn nicht ausdrücklich anders genannt in EURO ohne der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Bei Aufträgen, deren Netto-Warenwert unter 25,--€ ist, können wir keinen Rabatt gewähren, bei unter 10,--€ müssen wir zusätzlich 5,--€ Bearbeitungsgebühr berechnen.

Zahlungsbedingungen:

Als Zahlungsziel gilt: 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Andere Zahlungsziele bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Für Rechnungen, deren Netto-Warenwert unter 25,--€ ist gilt generell 8 Tage ohne Abzug. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Zinsen in Höhe von 8% (d.h. ca. 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank – gem. BGB§288), ohne das es einer Mahnung bedarf. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen Wandlungs-, Minderungs- oder sonstiger Gegenansprüche des Bestellers, sowie die Aufrechnung mit solchen ist ausgeschlossen.


Lieferung und Versand:


Lieferung und Versand der Ware erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Das gilt auch bei Transport durch Firmen-Fahrzeuge. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wählen wir die nach unserem Ermessen günstigste Versandart. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Verlangen und Kosten des Bestellers.

Lieferzeit und Liefermöglichkeit:

Die von uns in Angeboten oder Auftragbestätigungen angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht anderes vereinbart wurde. Bei Terminschwierigkeiten innerhalb eines Auftrags behalten wir uns Teillieferungen vor. Verzugsspesen- und Schadensersatzansprüche bei Lieferverzögerungen können gegen uns in keinem Fall geltend gemacht werden. Die Lieferfrist beginnt am Tage der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung sämtlicher sachlicher und technischer Einzelheiten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Unvorhergesehene Ereignisse entbinden uns von den verbindlich vereinbarten Lieferfristen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht auch in diesen Fällen nicht.

Höhere Gewalt:

Katastrophen, Betriebsstörungen, Zuliefererblockaden oder Verkehrsprobleme entbinden uns von allen Verpflichtungen.


Garantie:

Alle Produkte unterliegen einer Garantie (mind. 2 Jahre bei Privat/mind. 1 Jahr bei Gewerbetreibende) und werden wenn möglich kostenlos ersetzt, wenn sie durch Fehler in der Verarbeitung oder im Material unbrauchbar und uns zurückgegeben wurden. Ein sofortiger, kostenloser Ersatz erfolgt nicht, wenn der Lieferant erst eine Überprüfung des sachgemäßen Einsatzes bzw. Manipulationen der Ware, oder Reparatur vorschreibt; oder die Ware durch normalen Gebrauch verschlissen ist. Kommt durch den Defekt jemand zuschaden, oder wird dadurch etwas beschädigt, haften wir nicht.


Mängelrüge:

Der Besteller hat gemäß §377 und §378 HGB unverzügliche Rügepflicht, die sich auch auf die Menge der Lieferung bezieht. Mängelrügen sind schriftlich geltend zu machen. Bei rechtzeitig erhobenen und berechtigten Mängelrügen entsteht die Verpflichtung zur kostenlosen Ersatzlieferung, Reparatur oder Rücknahme der Ware; welche dieser 3 Leistungen im Einzelfall zutrifft, entscheiden wir. Darüber hinausgehende weitere Ansprüche gegen uns sowie ein Recht auf Wandlung oder Minderung stehen dem Besteller nicht zu. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, bei 3 Fehlschlägen der Ersatzlieferung oder Reparatur Minderung zu verlangen. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 2 Jahren, frühestens jedoch mit Ablauf der Frist für die Mängelhaftung. Über diese gewährten Ansprüche hinaus kann der Besteller keinerlei Ersatzansprüche oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile geltend machen, die mit dem Liefervertrag oder dem Liefergegenstand zusammenhängen, gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden. Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt und werden von uns an unseren Vorlieferanten weitergeleitet.


Eigentumsvorbehalt:

Bis zur völligen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung resultierenden Gesamtforderung bleibt die Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Der Besteller oder Empfänger der Ware ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Nicht gestattet sind darüber hinausgehende Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherheitsübereigung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung einer Abschrift eines Pfändungsprotokolls zu melden. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit durch den Besteller gelten die daraus sich ergebenden Kaufpreisforderungen im Moment ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Besteller ist solange berechtigt, die Forderungen einzuziehen, bis dies aufgrund eines Zahlungsverzuges oder eines Vermögensverfalls durch uns untersagt wird. In diesem Falle hat der Schuldner uns auf Verlangen eine Abtretungserklärung in 2-facher Ausfertigung über jede einzelne Forderung einzureichen. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Bestellers sind wir berechtigt, die sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen. Alle befristeten Forderungen an den Besteller werden dann sofort fällig. Haben wir zu Unrecht einen Vermögensverfall festgestellt und Aushändigung der Vorbehaltsware verlangt, so sind wir schadenersatzpflichtig. Im übrigen können wir die Erfüllung der laufenden Kaufverträge von Vorauszahlungen oder Sicherungen abhängig machen. Auf Verlangen des Käufers sind wir insoweit zur Freigabe verpflichtet, als der Wert der Sicherheiten der zu sichernden Forderung um 20% übersteigt.


Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Streitbeilegungsverfahren:


Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Erlangen.
Allgemeiner Gerichtsstand für Streitigkeiten jedweder Art aus dem Liefervertrag ist das Amtsgericht Erlangen.
Die Bestimmungen des §38 ZPO gelten als vorrangig.
Das Vertragsverhältnis untersteht deutschem Recht.
An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.


Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bedingungen nicht rechtgültig sein, so bleiben die übrigen Bedingungen bestehen. An die Stelle der nicht rechtsgültigen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die im wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beidseitigen Interessen am nächsten kommen.
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